SO, I created a cheap solution which will help YOU save money. It's a personal recipe that I've used for a long time now. A formula which I think all ants will go crazy for. From vegetarians to carnivores, this formula has passed the test for every ant colony I've given it to. Great for both adults and larvae, with what seems to be a proper balance of proteins, vitamins, sugars and energy. I'm currently testing it as a supplement for replacing insects.
ratti hat geschrieben:Interessante Einblicke. Ich persönlich würde ja gerne mal mehr über die "Sammler" erfahren. Aber von denen wird wohl keiner wirklich sprechen, vermute ich mal.
Ob das gut oder schlecht ist, ich denke darüber brauchen wir nicht zu streiten.
Warum so viele Ameisenshops aufmachen, wundert Dich?
und ebenfalls in Anlehnung an Merkurs vorangegangenen Post:Mich gibt es immer noch und es geht mir gut!
Mit Mehrwertsteuer Gruß
jetzt mal ausschließlich(!) zur merkantilen Seite:Mal abgesehen von der merkantilen Seite: [...]
Warum so viele Ameisenshops aufmachen, wundert Dich? Mich nicht, jeder möchte Geld verdienen und das geht in dieser Branche, eine Sache ist natürlich merkwürdig, die jüngsten Shops sind alle von der Mehrwertsteuer befreit.
Das ist komisch, wenn man überlegt wie viele Kolonien in diesen gekauft werden.
Wer kann die Kleinunternehmerregelung und Umsatzsteuerbefreiung in Anspruch nehmen?
Sind Sie ein kleines Unternehmen, Freiberufler oder Selbstständiger mit nur geringen Umsätzen, können Sie sich von der Umsatzsteuerpflicht befreien lassen. Die Kleinunternehmerregelung können Sie in Anspruch nehmen, wenn Ihr Umsatz den Betrag von 17.500 Euro im vorangegangenen Kalenderjahr nicht überstiegen hat und den Betrag von 50.000 Euro im laufenden Jahr nicht übersteigen wird. Als Existenzgründer müssen Sie für das erste und die folgenden Jahre eine glaubhafte Schätzung Ihrer Einnahmen dem Finanzamt vorlegen. Überschreiten Sie nach dieser Schätzung den Betrag von 17.500 Euro dürfen Sie die Kleinunternehmerregelung für sich nicht in Anspruch nehmen.
An welche Voraussetzungen sind Sie bei der Kleinunternehmerregelung gebunden?
Kleinunternehmer sind Sie solange, wie Ihr Umsatz die Grenze von 17.500 Euro nicht überschreitet. Im laufenden Kalenderjahr darf Ihr Umsatz den Betrag von 50.000 Euro nicht übersteigen. Als Umsatz wird die Summe aller tatsächlich gezahlten Entgelte bezeichnet. Lediglich die Beträge, welche durch eine Veräußerung durch Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens erzielt wurden, werden nicht berücksichtigt.
Merkur hat geschrieben:Mal abgesehen von der merkantilen Seite:
Es gibt ja leider auch Nebenwirkungen dieser Massen-Importe exotischer Lebensformen.
Ich darf höflich daran erinnern, dass ich mir (mit Blick auf den wachsenden Ameisenhandel - der Beginn war ja erst um 2000!) bereits vor Jahren darüber Gedanken gemacht habe, die ihren Niederschlag in zwei Veröffentlichungen (2004, deutsch und englisch) gefunden haben:
In den älteren Foren (natürlich nicht im Antstore-Forum) wurden die Inhalte sogar unter „Wissen“ gepostet, zum Beispiel:
http://www.ameisenforum.de/infektionsge ... ml#p221272
http://ameisencafe.de/cafe/index.php/Th ... e-Ameisen/
Trotz aller Anfeindungen von den „Betroffenen“ haben diese Ausführungen nichts von ihrer Aktualität verloren, im Gegenteil, die Risiken wachsen mit zunehmender Anzahl von Herkunftsländern, von Arten und Kolonien/Königinnen, die vermarktet werden.
In krassem Gegensatz dazu stehen Bemühungen nun sogar der EU-Bürokratie, gegen die Einschleppung gebietsfremder Organismen Barrieren zu errichten:
http://eur-lex.europa.eu/legal-content/ ... 43&from=EN (Achtung: Sehr viel Lesestoff!)
Dieses Thema sollten wir demnächst mal diskutieren; nach einer ersten Durchsicht habe ich den Eindruck gewonnen, dass leider wenig biologisches Fachwissen eingeflossen ist. Die den EU-Mitgliedsländern aufgedrückte Umsetzung dürfte m. E. am Mangel geeigneter Biologen (mit entsprechend gesicherten Jobs!) scheitern.
Mein persönliches „statement“: Natur mit allen ihren Inhalten „gehört“, wenn überhaupt irgend jemandem, dann den Bürgern aller Staaten dieser Erde. Wer sich, legal oder illegal, durch Entnahme von lebenden Organismen aus der Natur bereichert, muss sehr gut begründen, mit welchem Recht die Organismen der Allgemeinheit entzogen werden. Ob Forstwirtschaft, Fischerei oder Jagd usw.: Nachhaltige Nutzung kann ich akzeptieren, und auch Entgelt für die aufgewendete Arbeitsleistung. Unnötiger Verbrauch frei lebender Organismen „zum Spaß“ und zur Bereicherung einzelner Sammler und Händler, unter Inkaufnahme der o. g. „Nebenwirkungen“ sind mir ein Greuel! (Und glücklicherweise nicht nur mir allein).
Ganz allgemein ist es „the tragedy of the commons“, die gewissenlose Übernutzung des Allgemeinbesitzes, die letztlich zur Knappheit aller Güter führen wird, wovon alle betroffen sein werden.
Sorry für diese pessimistische Sicht der Dinge.
Merkur
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