Sammeln von wild lebenden Ameisen in DE (jetzt) verboten?

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Sammeln von wild lebenden Ameisen in DE (jetzt) verboten?

Beitragvon Anon » Sonntag 27. Mai 2018, 19:41

Bezogen auf das BNatSchG in Deutschland:

""Das Sammeln von wild lebenden Ameisen zum Zwecke der Ausübung eines Hobbys ist verboten.
Es gibt keine Möglichkeit, von diesem Verbot eine Ausnahme zu erteilen.
Diese Aussage gilt bundesweit, da das Bundesnaturschutzgesetz diese Regelungen trifft.
Damit ist auch das Sammeln in kleinen Mengen, egal ob für private oder kommerzielle Zwecke, verboten.
Da es verboten ist, die Ameisen zu sammeln, ist in Folge davon auch der Verkauf nicht zulässig.""


So kann man es (mit ausführlicher Erklärung) jedenfalls auf dieser Website lesen.

:?: :?: :?:

Auf facebook wird das Thema immer mal wieder angeschnitten, aufkeimende Diskussionen darüber aber schnell wieder abgewürgt beendet werden aber anscheinend (von "Einigen") nicht gerne gesehen.

Was haltet ihr davon? Ist das derzeitige (neue?) BundesNaturSchutzGesetz (BNatSchG) tatsächlich so auszulegen, so dass man eigentlich in Deutschland zukünftig Ameisen weder fangen, noch verkaufen sollte darf? Wenn zutreffend, was könnte das für die Shops bedeuten?

Bitte um Erklärungen, bzw. Meinungen dazu....
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Re: Sammeln von wild lebenden Ameisen in DE (jetzt) verboten

Beitragvon Merkur » Sonntag 27. Mai 2018, 20:13

Es ist verboten,
1. wild lebende Tiere mutwillig zu beunruhigen oder ohne vernünftigen Grund zu fangen, zu verletzen oder zu töten,


Das Zauberwort ist der "vernünftige Grund", und was man als solchen auffasst. Ansonsten ist das schon seit längerer Zeit Gesetz.
Ameisen, die ins Haus kommen, oder die Terrasse unterminieren, darf man fangen bzw. töten (sonst könnten die Hersteller kaum so unglaublich viele "Ameisenmittel" verkaufen).
Auch großräumige Pestizideinsätze auf Feldern und in Wäldern sind, trotz der Nebenwirkungen auf viele freilebende Tiere, "vernünftiger Grund".
Ob das Fangen und Halten als Hobby sowie zum Verkauf "vernünftig" sind, das muss der Gesetzgeber wohl mal klarstellen.
Forschungszwecke sind ein vernünftiger Grund (nur für Entnahme aus NSGs wird eine Ausnahmegenehmigung erforderlich).

Nun ja, vielleicht weiß es jemand noch genauer...

MfG,
Merkur
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Re: Sammeln von wild lebenden Ameisen in DE (jetzt) verboten

Beitragvon Anon » Sonntag 27. Mai 2018, 21:00

Merkur hat geschrieben:[..] Ob das Fangen und Halten als Hobby sowie zum Verkauf "vernünftig" sind, das muss der Gesetzgeber wohl mal klarstellen. [..]

Ich kann dem eingestellten Text auf nicos-ameisen.de leider nicht entnehmen, ob der Website-Betreiber diesen selbst verfasst hat, oder ob es sich hierbei evtl. um die Kopie eines (offiziellen) Antwortschreibens eines Behördenvertreters (o. Juristen etc) auf eine dementsrechende Anfrage handelt. Für die Annahme, dass es sich um ein derartiges Schreiben handeln könnte, sprechen zumindest einige Formulierungen im Text.

Ergo: Vielleicht ist das ja eine (amtliche?) Klarstellung bzw. Stellungnahme? :?:
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Re: Sammeln von wild lebenden Ameisen in DE (jetzt) verboten

Beitragvon Anon » Sonntag 27. Mai 2018, 23:00

Nachtrag: Lesen sollte man können! :redface:

Gerade entdeckt, der Betreiberr der Website (Nico Grau) schreibt ja sogar selbst:
[..] Nun wird es interessanter. Auch Arten die nicht besonders geschützt sind genießen einen gewissen Mindestschutz. Doch was heißt das? Was darf man nun und was nicht?

Da das für mich und viele andere bisher nicht eindeutig war nahm ich Kontakt mit dem unteren Naturschutzamt auf. Nachdem ich das Problem genau geschildert hatte wurde eine Prüfung vollzogen. Und dies ist das Ergebnis:


Anzuwendende Rechtsnorm ist §39 Abs.1 Nr.1 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG):

Es ist verboten,
1. wild lebende Tiere mutwillig zu beunruhigen oder ohne vernünftigen Grund zu fangen, zu verletzen oder zu töten, ...

Ameisen, die nicht unter besonderem Naturschutz stehen (dafür gilt dann §44 BNatSchG), unterliegen dem Schutz des §39 Abs.1 Nr.1 BNatSchG.

§39 soll den Mindestschutz aller wild lebenden Tiere und Pflanzen sichern. Alle wild lebenden Tier- und Pflanzenarten genießen nach §39 einen Mindestschutz unabhängig von ihrer Häufigkeit oder Schädlichkeit für bestimmte Wirtschaftsformen.

Der Begriff 'mutwillig' bedarf keiner weiteren Erläuterung und ist auch für die von Herrn Grau gestellte Frage nicht relevant, da er für den geschilderten Sachverhalt nicht zutrifft.

Der vernünftige Grund wird wie folgt definiert:
'Ein vernünftiger Grund liegt vor, wenn die betreffende Handlung ausdrücklich erlaubt ist oder im Rahmen einer Abwägung aus Sicht eines durchschnittlich gebildeten, dem Naturschutz gegenüber aufgeschlossenen Betrachters gerechtfertigt erscheint, was insbesondere dann der Fall ist, wenn die betreffende Handlung als sozial-adäquat anzusehen ist.'
(Kommentar zum BNatSchG Frenz, Müggenborg, Erich Schmidt Verlag, zu § 39 Abs. 1, Randnummer 7).
Weiter heißt es dort: 'Ebenfalls nicht als vernünftig können Beeinträchtigungen infolge der Befriedigung persönlicher Sammelleidenschaften u. ä. angesehen werden.'

Zwischenergebnis:
Es ist nach dieser Vorschrift verboten, wild lebende Ameisen aus der Natur zu entnehmen.

Weder der §39 BNatSchG noch andere Vorschriften im BNatSchG bzw. im Nieders. Ausführungsgesetz zum BNatSchG sehen Ausnahmen von diesem Verbot vor.

Es bleibt die Möglichkeit, eine Befreiung nach §67 BNatSchG zu prüfen.

§ 67 BNatSchG regelt:
(1) Von den Geboten und Verboten dieses Gesetzes, in einer Rechtsverordnung auf Grund des §57 sowie nach dem Naturschutzrecht der Länder kann auf Antrag Befreiung gewährt werden, wenn
1. dies aus Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses, einschließlich solcher sozialer und wirtschaftlicher Art, notwendig ist oder
2. die Durchführung der Vorschriften im Einzelfall zu einer unzumutbaren Belastung führen würde und die Abweichung mit den Belangen von Naturschutz und Landschaftspflege vereinbar ist.
Im Rahmen des Kapitels 5 gilt Satz 1 nur für die §§39, 40, 42 und 43.

Es bedarf hier keiner weiteren Ausführungen um festzustellen, dass das Sammeln von wild lebenden Ameisen zum Zwecke der Ausübung eines Hobbys keinen der beiden oben genannten Tatbestände erfüllt.

Ergebnis:
Das Sammeln von wild lebenden Ameisen zum Zwecke der Ausübung eines Hobbys ist verboten.
Es gibt keine Möglichkeit, von diesem Verbot eine Ausnahme zu erteilen.
Diese Aussage gilt bundesweit, da das Bundesnaturschutzgesetz diese Regelungen trifft.
Damit ist auch das Sammeln in kleinen Mengen, egal ob für private oder kommerzielle Zwecke, verboten.
Da es verboten ist, die Ameisen zu sammeln, ist in Folge davon auch der Verkauf nicht zulässig.

Ein Verstoß gegen das oben ausgeführte gesetzliche Verbot stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße bis zu 10.000€ geahndet werden kann (§69 Abs.3 Nr.7 und Abs.7 BNatSchG).

Die von Ihnen vermutete Möglichkeit, in kleinen Mengen für den privaten Bedarf zu sammeln, existiert laut BNatSchG nur für nicht besonders unter Naturschutz stehende Pflanzen. Für Tiere ist eine solche Möglichkeit nicht gegeben.


Quelle: https://www.nicos-ameisen.de/index.php? ... liches.php

Was nun? Das kann doch fast nicht angehen. Ob der antwortende Mitarbeiter (des zitierten "Unteren Naturschutzamts") die Fragestellung nicht richtig verstanden hat oder das Gesetz falsch auslegt? Langsam verstehe ich, dass das Thema "andernorts" eher nur mit spitzen Fingern angefasst wird...
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Re: Sammeln von wild lebenden Ameisen in DE (jetzt) verboten

Beitragvon Reber » Montag 28. Mai 2018, 16:11

Aus meiner Warte nur soviel: Was würde dieses Verbot - sollte es denn richtig ausgelegt worden sein - für alle Entomologen heissen, die persönliche Sammlungen anlegen/ausbauen? Und warum ist die Nachricht dort nicht "eingeschlagen"? Es gibt, soweit ich das beurteilen kann, keine Proteste und/oder Inforamtionsschreiben der Vereine und Verbände...
Im Netz wird auf den einschlägigen Seiten nirgends auf ein solches Verbot hingewiesen. Im Gegenteil, es gibt Themenseiten zu den Rechtsgrundlagen beim Sammeln der Tiere und Hinweise zum richtigen Umgang bei der Entnahme aus der Natur.

Das spricht für mich gegen diese strenge Auslegung als generellens Verbot.

Zum vernünftigen Grund: Wenn Hobby-Entomologen sammeln dürfen oder Lehrer/Schüler "zur Förderung der Artenkenntnis" Tiere für den Unterricht der Natur entnehmen dürfen - sollte es als Ameisenhalter da nicht reichen, z.B. einen öffentlichen Haltungsbericht zu führen, bei dem "Freizeitforscher" mit ihren detaillierten Beobachtungen einen Beitrag zu eben dieser Artenkenntnis leisten?

Werden in den Foren bald die Haltungsberichte expolodieren? :fettgrins:

In der Schweiz spricht gemäss Art. 20 Abs. 2 der eidgenössischen Verordnung über den Natur- und Heimatschutz (NHV) bei den meisten Ameisen übrigens nichts gegen die Entnahme aus der Natur - in Anhang 3 sind nur Formica s.str. (rufa, aquilonia, lugubris, paralugubris, polyctena, pratensis, truncorum) und Polyergus rufescens aufgeführt.
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Re: Sammeln von wild lebenden Ameisen in DE (jetzt) verboten

Beitragvon Anon » Montag 28. Mai 2018, 17:45

Reber hat geschrieben:Zum vernünftigen Grund: Wenn Hobby-Entomologen sammeln dürfen oder Lehrer/Schüler "zur Förderung der Artenkenntnis" Tiere für den Unterricht der Natur entnehmen dürfen - sollte es als Ameisenhalter da nicht reichen, z.B. einen öffentlichen Haltungsbericht zu führen, bei dem "Freizeitforscher" mit ihren detaillierten Beobachtungen einen Beitrag zu eben dieser Artenkenntnis leisten?

Werden in den Foren bald die Haltungsberichte expolodieren? :fettgrins:


Äußerst spitzfindig, lieber Reber!^^ ;)

Aber ernsthaft: Zumindest wurde dem o.g. Fragesteller "von Amts wegen" so beschieden. Das ist für mich erst mal eine Tatsache. Ob andere Naturschutzämter in anderen Landkreisen das anders bescheiden (können), wäre zumindest vorstellbar. Es wird sich wohl bald zeigen, Nico Grau ist (soweit ich weiß) "am Ball" und hat bereits weitere Anfragen an die jeweils zuständigen Behörden in verschiedenen Landkreisen gestellt.

Weiter: Dem privat interessierten Ameisenhalter wird sicher niemand übelnehmen ("Wo kein Kläger, da kein Richter!), wenn er sich gelegentlich mal eine Ameisengyne (einer nicht besonders geschützten Art) aus der Natur entnimmt (oder alternativ: eine Kolonie ausbuddelt).

Wie sieht es aber nun mit dem gewerbsmäßigen Fangen/Sammeln von Ameisen(kolonien) aus, um dann im Anschluß mit dem Verkauf dieser Ameisen Geld zu verdienen? Ist das ein "vernünftiger Grund" für das Fangen/Sammeln? Für mich eindeutig: Nein! (Und spätestens ab da wird es interessant, besonders für einige Ameisenshops und andere gewerbsmäßige Händler... :roll: )
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Re: Sammeln von wild lebenden Ameisen in DE (jetzt) verboten

Beitragvon Merkur » Montag 28. Mai 2018, 19:57

Vorab: Ich bin kein Jurist!

Aber ich versuche mich immer mal wieder etwas in das Naturschutzrecht einzulesen. Heute habe ich mal über „Verbandsklagerecht“ recherchiert.
Das Problem ist ja, dass die Natur keine natürliche und auch keine juristische Person ist, somit nicht klagen kann.
Man kommt auf den Gedanken, dass Naturschutzverbände (BUND, NaBu, zu Ameisen evtl. die DASW) gegen die missbräuchliche Ausbeutung der Natur klagen könnten. Wenn eine Firma Wald roden möchte um Sand abzubauen, geht so etwas. Dann werden „Ausgleichsflächen“ gefordert.

Aber: Wer wird durch das z. T. massenhafte Einsammeln von Ameisen, Königinnen bzw. Völkern, tatsächlich geschädigt? Im Prinzip die Natur, unser aller „Eigentum“, wenn man so will. Dieses "Gemeingut" kann man, anders als Privateigentum, nicht beliebig zu Geld machen, oder nutzen, bis es verbraucht ist. Umso mehr gilt das Wort "Eigentum verpflichtet", nämlich zu besonders sorgsamem Umgang, mit Rücksicht auf die "Miteigentümer". - Nach dem, was ich dem juristischen Kauderwelsch entnehmen kann, scheint es jedenfalls nicht möglich, die offenkundigen Missstände auf gerichtlichem Wege abzustellen.

Im Falle der Luftverschmutzung (im Moment ja aktuell) verklagt die EU die Staaten, die von der EU festgesetzte Maximalwerte nicht einhalten. Die EU könnte Deutschland verklagen, weil es das BNatSchG nicht durchsetzt. Aber halt: Das ist ja „nur“ nationales, kein EU-Recht!
Ob der Bundesgerichtshof die Bundesländer zur Einhaltung des BNatSchG verurteilen könnte?
Ich komme nicht durch. :(

Nur der bei Nico Grau zitierte Kommentar „Ein vernünftiger Grund liegt vor, wenn die betreffende Handlung ... im Rahmen einer Abwägung aus Sicht eines durchschnittlich gebildeten, dem Naturschutz gegenüber aufgeschlossenen Betrachters gerechtfertigt erscheint,...“, den verstehe ich. Es ist aber kein Gesetz, nur ein Kommentar...

Auf jeden Fall habe ich als ein am Naturschutz interessierter Bürger ein sehr ungutes Gefühl, sowohl bei den Massenfängen zum Zweck des gewinnbringenden Verkaufs, als auch bei dem wahllosen Einsammeln durch Einzelpersonen von allem, was nach Ameisenkönigin aussieht, oft ja auch noch mit der Kleinkrämer-Einstellung: „Was zu viel ist, kann ich doch später verhökern“.

@Reber:
„Wenn Hobby-Entomologen sammeln dürfen oder Lehrer/Schüler "zur Förderung der Artenkenntnis" Tiere für den Unterricht der Natur entnehmen dürfen - sollte es als Ameisenhalter da nicht reichen, z.B. einen öffentlichen Haltungsbericht zu führen, bei dem "Freizeitforscher" mit ihren detaillierten Beobachtungen einen Beitrag zu eben dieser Artenkenntnis leisten?“
Da fürchte ich, dass das etwas Wunschdenken ist: Unter den vielen Haltungsberichten über die Jahre hinweg gab es nur eine verschwindend geringe Zahl, die annähernd wissenschaftlichen Anforderungen Genüge getan hätten. Und die in den Foren veröffentlichten Hbs repräsentieren ja wiederum nur einen verschwindend geringen Teil der tatsächlich gesammelten, gekauften und m. o. w. lang gehaltenen Königinnen oder Völker. Der größte Teil wird doch sang- und klanglos einfach „verbraucht“.

Ich bin jedenfalls gespannt, welche Auslegungen Nico Grau von anderen Naturschutzbehörden bekommen wird. Vielleicht bringt seine Aktion mal etwas Bewegung in die Angelegenheit, vielleicht sogar so, dass auch die oberen Naturschutzbehörden der Länder und das Bundesamt für Naturschutz (BfN) ihren Pflichten nachkommen?

MfG,
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Re: Sammeln von wild lebenden Ameisen in DE (jetzt) verboten

Beitragvon Teleutotje » Montag 28. Mai 2018, 22:50

When I read these lines - Swiss wood ants and Polyergus protected, Germany all ants certain protection and wood ants special protection - I weep.... Untill a few years ago our wood ants were also protected... but now all our ants are in danger. Can Belgium go back to a situation like the Swiss one or, better, like Germany and protect all our ants? Hope so but............
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Re: Sammeln von wild lebenden Ameisen in DE (jetzt) verboten

Beitragvon Erne » Dienstag 29. Mai 2018, 14:55

Ameisenhaltung ist eine Beschäftigung die viele Menschen fasziniert, zumindest zeitweilig.
Was mich dazu bewegt, ein mögliches Verbot aus anderer Richtung zu bewerten.

Angenommen es würde zutreffen, dass in Deutschland keine Ameisen mehr gesammelt werden dürften und daraus resultierend auch kein Verkauf einheimischer Arten mehr möglich wäre.

Ist das überhaupt hilfreich?
Sicherlich gut für unsere Natur oder ist das nur eine oberflächliche Betrachtungsweise?

Wie aus der Vergangenheit ersichtlich, lässt sich kaum ein Mensch davon abhalten Ameisen zu halten, wenn sein Interesse geweckt wurde.

Ohne die Möglichkeiten einheimische Ameisen zu sammeln oder zu erwerben, bliebe nur der Kauf von ausländischen (exotischen) Arten, würde diesen sogar übermäßig fördern.

Grüße Wolfgang
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Re: Sammeln von wild lebenden Ameisen in DE (jetzt) verboten

Beitragvon LynnLectis » Dienstag 29. Mai 2018, 15:18

@Teleutotje
Deshalb beschäftige ich mich in letzter Zeit vermehrt mit Umweltrecht und dem Klagerecht der Umweltschutzverbände. Ohne diese gäbe es z. B. keine Juraschutzzone in meiner Gegend. Das ist alles nicht selbstverständlich, sondern Resultat meiner Elterngeneration, wo sich zum Glück einige eingesetzt haben und das Klagerecht der Umweltschutzverbände ermöglichten durch ihren Einsatz. Sonst wäre heute alles zugebaut wie an vielen anderen Orten in der Schweiz. Es gibt genug geldgierige Finanziers, die nach unseren letzten Paradiesen lechzen. Es gibt richtige Umweltschutzschlachten um unsere Naturperlen, z. B. auch im Tirol. Viele Umweltjuristen werden stark angegriffen, auch in ihren staatlichen Funktionen. Gerade erst wollte man wieder das Klagerecht der Umweltschutzverbände in der Schweiz politisch aushebeln, aber zum Glück bekam dieses Ansinnen in der Bevölkerung keinen breiten Rückhalt. Ich fände es gut, wenn der Ameisenschutz verstärkt würde, auch wenn viele Ameisenarten durch den Handel nicht gefährdet werden. Aber es geht um das Prinzip der verwerflichen Naturausbeutung für den schnöden Mammon. Diese Einstellung zieht eine breite Ausschlachtung sämtlicher Naturressourcen nach sich. Der anfängliche Ameisenhandel wirkt wie der erste Hackschlag ins Holz. Danach folgen weitere, größere, bis alles abgeholzt ist.
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LynnLectis
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Re: Sammeln von wild lebenden Ameisen in DE (jetzt) verboten

Beitragvon Anon » Dienstag 29. Mai 2018, 19:38

Danke an alle, die sich bisher zu Wort gemeldet haben! :)

Erne hat geschrieben:[..] Angenommen es würde zutreffen, dass in Deutschland keine Ameisen mehr gesammelt werden dürften und daraus resultierend auch kein Verkauf einheimischer Arten mehr möglich wäre. [..]


Guter Punkt! Angenommen, es wäre so, hier mal meine Gedanken dazu, und zwar zum "geschäftlichen" Aspekt:

- an anderer Stelle (hier) habe ich vor kurzem schon mal aufgezeigt, dass es gelegentlich zu Abmahnungen zwischen einzelnen Ameisenshops kommt. Die genannten Abmahngründe kann man teils als gerechtfertigt betrachten, aber zum Teil auch als lächerlich ("Schikane"). Was nun, wenn ein Shopbesitzer anfängt, Abmahnungen an unliebsame Mitbewerber zu verschicken (alternativ: eine Anzeige zu stellen), weil sie in Deutschland gesammelte Ameisen zum Verkauf anbieten? Das könnte (z.B.) den Schüler treffen, der sich beim letzten Schwarmflug gleich dutzende Gynen eingesammelt hat, um sie dann in den Foren gegen Taschengeld zu verhökern; aber auch den (umsatzsteuerbefreiten) Kleingewerbler, der sich eine Existenz mit dem Sammeln und Verkauf von (u.a.) selbst-gefangenen Ameisen aufbauen möchte.

- und was machen die großen Shops (zukünftig)? Einige bieten (allgemein-neutral) nur "Ameisen aus (Mittel-Süd-)Europa" an (Beispiel), andere (Beispiel) legen immerhin (noch!) die Herkunft offen: "Ameisen aus Deutschland". Hagelt es da zukünftig (gegenseitige) Abmahnungen bzw. Strafanzeigen? Nicht auszuschließen, sobald die Rechtslage wirklich mal klar ist. Ich weiß von mindestens einem Fall, in dem ein Kleingewerbler den Verkauf von selbst gesammelten Ameisen komplett eingestellt hat. Und das aufgrund der (seiner!) Erkenntnis, das dass Sammeln von Ameisen (und natürlich deren anschließender Verkauf) eben verboten ist. Den Stress wollte er sich wohl nicht mehr antun, verständlich, wenn man sich mal die möglichen Geldstrafen anschaut. (Zitat: "Ein Verstoß gegen das oben ausgeführte gesetzliche Verbot stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße bis zu 10.000€ geahndet werden kann (§69 Abs.3 Nr.7 und Abs.7 BNatSchG).") Ganz schön stressig, oder?!

Zumindest muss jetzt endlich Gewissheit/Klarheit geschaffen werden! Ich bin gespannt, was Nico Grau zukünftig noch zum Thema beitragen wird. Ich selbst werde mir in den nächsten Tagen die fachkundige Meinung eines Rechtsanwalts einholen. Mal schauen, was der dazu zu sagen hat...
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Re: Sammeln von wild lebenden Ameisen in DE (jetzt) verboten

Beitragvon Anon » Dienstag 29. Mai 2018, 21:08

Zur Info: Nico Grau hat den Eintrag auf seiner Website ergänzt:

Hinweis: Derzeit laufen noch weitere Unterhaltungen mit den Unteren Naturschutzbehörden aller 16 Bundesländer, sowie mit dem Bundesamt für Naturschutz. Die Sachlage ist bis auf den 'vernünftigen Grund' klar, jedoch muss dieser noch definiert werden. Daher kann es jederzeit zu einer Änderung der Sachlage kommen. Das unten beschriebene Ergebnis ist aus einem Schreiben der Region Hannover (November 2017). [..]


Quelle: https://www.nicos-ameisen.de/index.php? ... liches.php
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Anon
 

Re: Sammeln von wild lebenden Ameisen in DE (jetzt) verboten

Beitragvon Steffen Kraus » Dienstag 29. Mai 2018, 21:25

Hallo Ihr alle,
betrachten wir das Thema nüchtern und das sind Gesetze nun einmal, ist es ganz einfach!
Es geht um das Bundesnaturschutzgesetz.
Hier wird geregelt, welche Tiere nicht nur gefährdet oder stark gefährdet sind, sondern,
welche Tiere geschützt oder streng geschützt sind. Dafür gibt es Listen, in denen Wirbeltiere, Insekten und andere mit wissenschaftlichem Namen aufgelistet sind.
Alle diese Tiere, dürfen weder gefangen gestört oder zum Verkauf (ohne amtliche Genehmigung) angeboten werden.
Dies gilt auch für die aufgelisteten die Tiere, die ausserhalb von ausgewiesenen Naturschutzgebieten vorkommen.
In Naturschutzgebieten, darf überhaupt kein Tier gestört oder entnommen werden!
Hierbei bezieht sich der Text,,,alle wildlebenden Tiere.......,, auf ausgewiesene Schutzgebiete und nicht auf nicht ausgewiesene Schutzgebiete, denn, bei wildlebenden Tieren, handelt es sich z.B. schon um eine Lasius niger im Garten, auf der Straße oder oder oder....
Auch ich liebe Tiere, muß aber zugeben, ich habe schon einige Sch....hausfliegen erschlagen, allerdings nicht in Schutzgebieten! Hier waren es nur Stechmücken.......
Ihr seht, es ist ganz einfach, es ist kein Shop illegal, denn es werden nur Ameisen die nicht in diesen Listen sind angeboten, einfaches Beispiel,,echte Waldameisen!!
Auch Manica rubida, eine Ameise, die in/für die BRD gelistet ist, wird aus dem europäischen Ausland importiert. Jedenfalls von uns/mir!
Ich stehe gerne weiterhin für Fragen an mich, die sachlich geführt werden, in diesem Forum bereit und hoffe ich konnte ein wenig helfen.
Bis denn und Gruß,
Steffen
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Re: Sammeln von wild lebenden Ameisen in DE (jetzt) verboten

Beitragvon LynnLectis » Dienstag 29. Mai 2018, 21:49

Zum Mindestschutz in der Schweiz schrieb ich schon einmal Folgendes, dabei bleibe ich. Mein Eindruck ist, dass es sich in Deutschland ähnlich verhält. Aber gut, wenn wir das nochmal sachlich beleuchten.

viewtopic.php?f=27&t=948&p=7094&hilit=grundschutz+natur#p7094

LynnLectis hat geschrieben:
Reber hat geschrieben:Für alle anderen Arten gilt dieser Schutz allerdings nicht und sie dürfen ohne Bewilligung in Schulen und Haushalten gepflegt werden.


Dazu habe ich noch recherchiert, weil ich das einfach nicht so gelernt habe, d. h. bei uns sind allgemein Eingriffe in die Natur verboten, im Wald sowieso, aber auch auf Wiesen, denn diese gehören (wie auch viele Wälder) Bauern, die das überhaupt nicht gern sehen. Allein schon für das Suchen von Löwenzahnblättern für meine Kaninchen musste ich den Bauern um Erlaubnis fragen, sonst erntet man böse Blicke. Und im Wald ist es grundsätzlich verboten, diesen zu befahren, zu roden oder dort einfach zu graben oder sonst zu dessen Benachteiligung zu nutzen, weil allgemein der Waldboden schon geschützt ist, auch wenn er nicht auf der Roten Liste selbst auftauchen mag. Aber es gibt auch eine Art Grundschutz der Naturlandschaft. Im Grunde genommen dürfen also nur auf dem eigenen Grund und Boden (Garten) Tiere aus dem Boden entnommen worden.

http://www.admin.ch/opc/de/classified-c ... x.html#a16

In Deutschland nennt man das Eingriffsregelung, dort läuft es ähnlich:
https://de.wikipedia.org/wiki/Eingriffs ... eutschland


In der Schweiz gilt:
https://www.admin.ch/opc/de/classified- ... x.html#a25

Art. 25 Veräusserung und Teilung
1 Die Veräusserung von Wald im Eigentum von Gemeinden und Korporationen und die Teilung von Wald bedürfen einer kantonalen Bewilligung. Diese darf nur erteilt werden, wenn dadurch die Waldfunktionen nicht beeinträchtigt werden.

2 Bedarf die Veräusserung oder die Teilung zugleich einer Bewilligung nach dem Bundesgesetz vom 4. Oktober 19911 über das bäuerliche Bodenrecht, so sorgen die Kantone dafür, dass die Bewilligungsverfahren vereinigt und durch einen Gesamtentscheid abgeschlossen werden.
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Re: Sammeln von wild lebenden Ameisen in DE (jetzt) verboten

Beitragvon Anon » Dienstag 29. Mai 2018, 23:24

Hallo Steffen, zu deinem Beitrag, es geht m.E. sogar noch viel einfacher:

Hier noch mal die gesetzliche Basis:

Anzuwendende Rechtsnorm ist §39 Abs.1 Nr.1 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG):

Es ist verboten,
1. wild lebende Tiere mutwillig zu beunruhigen oder ohne vernünftigen Grund zu fangen, zu verletzen oder zu töten, ...


Damit sind m.E. ausnahmslos alle wild lebenden Tiere gemeint!

Jetzt geht es darum, wie die zuständigen deutschen Behörden in Bezug auf das (hobby-/gewerbsmäßige) Fangen/Sammeln von Ameisen zukünftig den Begriff "vernünftiger Grund" auslegen werden. Eine recht ausführliche Antwort/Auslegung des Paragraphen einer Behörde in dieser Sache liegt uns ja bereits vor.

Es bleibt also spannend!

@ LynnLectis: Bitte das Thema jetzt nicht mit Beiträgen à la "so ist es bei uns in der Schweiz" o.ä. verwässern, wäre nett! :)
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Anon
 

Re: Sammeln von wild lebenden Ameisen in DE (jetzt) verboten

Beitragvon Steffen Kraus » Dienstag 29. Mai 2018, 23:38

Hi Lynn,
damit hast Du vollkommen recht, dies ist gehandhabtes Gesetz und das ist gut so! Auch in Deutschland!
Mir geht es nur darum, Informationen sollten im Internet richtig weitergegeben werden und dabei möchte ich mitwirken. Alleine das Thema dieses Threads "Sammeln von wild lebenden Ameisen in DE (jetzt) verboten?", kann mit einem eindeutigen ja oder nein, beantwortet werden, es kommt nur darauf an, welche Ameisen und an welchen Orten!

Kurz als Beispiel..............
Naturschutzgebiet:
stören, fangen usw. Lasius niger, verboten!
Naturschutzgebiet:
stören, fangen usw, Formica rufa, verboten!

Garten,Privatgelände, Schulgelände in der Stadt usw.:
stören, fangen usw. Lasius niger erlaubt!
Garten, Privatgelände, Schulgelände in der Stadt usw.:
stören, fangen usw. Formica rufa, auch verboten! ......
Hier greift die Eingriffsregelung, in dem die zuständige Naturschutzbehörde sich um eine Umsiedlung kümmert!

So ist das, wie schon geschrieben, ich möchte nur helfen, ich habe nicht die Gesetze gemacht.
Gruß, Steffen
  • 1

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Re: Sammeln von wild lebenden Ameisen in DE (jetzt) verboten

Beitragvon LynnLectis » Mittwoch 30. Mai 2018, 00:02

@Steffen

Ich gebe Dir Recht, aber es gibt eben noch ein Mittelding zwischen Naturschutzgebiet und dem Garten oder künstlichem Stadtpark, nämlich der Mindestschutz für Wälder und Landwirtschaft, die zudem jemandem gehören, der jeweiligen Gemeinde oder einem Bauern, d. h. dort wäre die Entnahme einer an sich ungeschützten Art ebenfalls verboten, da Besitz der Gemeinde bzw. Bauern und aufgrund des bestehenden Mindestschutzes für Wald oder Landwirtschaft. Der Wald ist eine Lebensgemeinschaft, wozu auch die Ameisen gehören, und der ist geschützt inklusive lebendem Inventar. Das gilt gleichermaßen für die Schweiz und Deutschland.

@Emse
Meine Antwort war auch an @Reber gerichtet, der vorgängig die Situation in der Schweiz ansprach. Von daher passt mein Beitrag sehr gut in den Kontext, wobei ich ja auch auf die Rechtslage in Deutschland verlinkte. In Österreich wird es ähnlich sein. Da wüsste @Chrizzy Bescheid.
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Re: Sammeln von wild lebenden Ameisen in DE (jetzt) verboten

Beitragvon Reber » Mittwoch 30. Mai 2018, 11:03

Ich finde hier wird das Kind mit dem Bade ausgeschüttet! (Oder besser hier würde das Kind mit dem Bade ausgeschüttet..., weil hier Laien kontrovers um Auslegung von Gesetzen diskutieren und keine Juristen oder Behörden - die Rechtslage also weiterhin unklar ist).

Wenn Naturschutzgesetzgebung aus "vernünftigen Gründen" das Sammeln einer Lasius niger Königin im öffentlichen Raum verbieten, ich die gleiche Königin aber erschlagen darf, wenn sie auf meinen Arm landet; oder vergiften, wenn sie auf meinem Balkon eine Kolonie gründet, wenn gleichzeitig die Bauern literweise Roundup und Confidor in die Umwelt spritzen, während Baufirmen weitere wertvolle Lebensräume vernichten - dann ist das einfach nicht vernünftig! Und auch kein Naturschutz!
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Re: Sammeln von wild lebenden Ameisen in DE (jetzt) verboten

Beitragvon Anon » Mittwoch 30. Mai 2018, 11:28

Reber hat geschrieben:Wenn Naturschutzgesetzgebungen aus "vernünftige Gründe" das Sammeln einer Lasius niger Königin im öffentlichen Raum verbieten, ich die gleiche Königin aber erschlagen darf, wenn sie auf meinen Arm landet; oder vergiften, wenn sie auf meinem Balkon eine Kolonie gründet, wenn gleichzeitig die Bauern literweise Roundup und Confidor in die Umwelt spritzen, während Baufirmen weitere wertvolle Lebensräume vernichten - dann ist das einfach nicht vernünftig! Und auch kein Naturschutz!

Hallo Reber, ich finde, da hast du recht! :)

Zumindest, solange es (um im Beispiel zu bleiben) um "das Sammeln einer Lasius niger Königin" geht.

Rhetorische Frage: Wie sieht es aber (für dich) aus, wenn (von einer Einzelperson) gleich dutzende/hunderte Gynen (aller möglichen Gattungen und Arten) gefangen werden, um sie dann anschließend zu verkaufen? Das "fühlt" sich (zumindest für mich) schon etwas anders an. Und dann ergibt das Gesetz auch einen Sinn.

Reber hat geschrieben:Ich finde hier wird das Kind mit dem Bade ausgeschüttet! (Oder besser hier würde das Kind mit dem Bade ausgeschüttet..., weil hier Laien kontrovers um Auslegung von Gesetzen diskutieren und keine Juristen oder Behörden - die Rechtslage also weiterhin unklar ist).

Zustimmung! Und deswegen warte (zumindest) ich jetzt erstmal ab, was die weiteren Anfragen an Juristen und Behörden ergeben werden. ;)
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Anon
 

Re: Sammeln von wild lebenden Ameisen in DE (jetzt) verboten

Beitragvon LynnLectis » Mittwoch 30. Mai 2018, 14:46

@Reber
Gerade in der direkten Demokratie der Schweiz ist es überhaupt nicht üblich, solche Themen den Experten zu überlassen. Willst Du Dich wirklich derart selbst entmündigen? Das kann ich nun wirklich nicht nachvollziehen als jemand, der selbst politisch aktiv war für den Naturschutz. Außerdem werden sich auch Juristen darüber streiten, je nachdem, wen sie vertreten. Gerade heute schrieb ich einen juristischen Vertrag in großen Teilen um. Der Anwalt der Gegenpartei hat alles brav wortwörtlich übernommen. ;)
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LynnLectis
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