Bitte nicht verfüttern - seltene und geschützte Insekten

Sobald die warmen Jahreszeiten anbrechen, gibt es draussen jede Menge „Wiesenplankton“ zu keschern. Für unsere Haustiere eine attraktive Abwechslung zu den gezüchteten Futtertieren. Aber Vorsicht, nicht alles was unseren kleinen schmeckt, sollte bzw. darf auch verfüttert werden. Gemeint sind seltene und besonders, bzw. streng geschützte Wirbellose - und davon gibt es viele: Eintagsfliegen, Steinfliegen, Köcherfliegen, Heuschrecken, Käfer, Tag- sowie Nachtfalter, Widderchen und deren Raupen u.s.w. gehören artenweise dazu!
Die Bundesartenschutzverordnung schützt folgende Insekten in Deutschland. Das deutsche Gesetz kennt im Übrigen zwei Schutzstufen:
- besonders geschützte Art (BNatSchG §7 Abs.2 Nr. 13)
- streng geschützte Art (BNatSchG §7 Abs.2 Nr. 14)
Die Schutzkategorien bauen aufeinander auf. Alle streng geschützten Arten sind auch besonders geschützt.
In Österreich sind die jeweiligen Länder für den Tierschutz zuständig. Als Beispiel hier Salzburg. Das Umweltbundesamt betreibt aber eine Seite mit Datenbankabfragefunktion, die die Übersicht erheblich erleichtert.
Die geschützte Insekten in der Schweiz sind hier aufgelistet.
Meben den gesetzlich geschützten Tieren und Pflanzen werden bedrohte und gefährdete Arten weltweit auch auf Rote Listen geführt. Diese sollen den Gesetzgebern als Grundlage für ihre Schutzbemühungen dienen. Leider sind die Listen nur in wenigen Staaten (z.B. in der Schweiz) rechtswirksam. Zusammenstellung der roten Liste der Wirbellosen Tiere in der Schweiz.
Es lohnt sich also vor der Insektenjagt einen Blick in die bebilderte Artenschutzdatenbank des Bundesamt für Naturschutz (wisia.de) zu werfen, wo man gezielt nach Gruppen bzw. Arten suchen kann.
Fazit: Als Naturfreund sollte man grundsätzlich nur Wirbellose anbieten, deren Art man bestimmen kann, damit man nicht aus versehen besonders geschützte oder seltene Insekten etc. dezimiert. Beziehungsweise umgekehrt, den eigenen Ameisen kein wehrhaftes, giftiges oder ameisenfressendes (Lebend-)Futter vorsetzt.
Die Bundesartenschutzverordnung schützt folgende Insekten in Deutschland. Das deutsche Gesetz kennt im Übrigen zwei Schutzstufen:
- besonders geschützte Art (BNatSchG §7 Abs.2 Nr. 13)
- streng geschützte Art (BNatSchG §7 Abs.2 Nr. 14)
Die Schutzkategorien bauen aufeinander auf. Alle streng geschützten Arten sind auch besonders geschützt.
In Österreich sind die jeweiligen Länder für den Tierschutz zuständig. Als Beispiel hier Salzburg. Das Umweltbundesamt betreibt aber eine Seite mit Datenbankabfragefunktion, die die Übersicht erheblich erleichtert.
Die geschützte Insekten in der Schweiz sind hier aufgelistet.
Meben den gesetzlich geschützten Tieren und Pflanzen werden bedrohte und gefährdete Arten weltweit auch auf Rote Listen geführt. Diese sollen den Gesetzgebern als Grundlage für ihre Schutzbemühungen dienen. Leider sind die Listen nur in wenigen Staaten (z.B. in der Schweiz) rechtswirksam. Zusammenstellung der roten Liste der Wirbellosen Tiere in der Schweiz.
Es lohnt sich also vor der Insektenjagt einen Blick in die bebilderte Artenschutzdatenbank des Bundesamt für Naturschutz (wisia.de) zu werfen, wo man gezielt nach Gruppen bzw. Arten suchen kann.
Fazit: Als Naturfreund sollte man grundsätzlich nur Wirbellose anbieten, deren Art man bestimmen kann, damit man nicht aus versehen besonders geschützte oder seltene Insekten etc. dezimiert. Beziehungsweise umgekehrt, den eigenen Ameisen kein wehrhaftes, giftiges oder ameisenfressendes (Lebend-)Futter vorsetzt.