Und ein weiteres Beispiel: Falsche Angaben über Wespen bei t-online Anders als bei politischen Fake-News bei unseren Freunden jenseits vom Großen Teich geht es mir hier (wieder einmal

) um Unsinn, der fahrlässig öffentlich verkündet wird.
Wespen sind zurzeit ein Thema; es gibt sehr viele! Ich habe hier schon ein bisschen was dazu geschrieben.
Doch was ich gestern (24.08.20) bei t-online zu dem Thema gefunden habe, „
schlägt dem Fass die Krone ins Gesicht“ (scherzhaftes Zitat eines meiner sehr guten Deutschlehrer).
Hier kopiere ich nur einige Abschnitte aus dem t-online Beitrag ein. Ich
unterstreiche die fehlerhaften Angaben, und kommentiere sie unter dem jeweiligen Abschnitt
in roter Schrift.
Xxx kennzeichnet größere Auslassungen. In dem umfangreichen Artikel wurden auch einige ältere Beiträge wiederholt.
https://www.t-online.de/heim-garten/gar ... erden.html Bis zu 65.000 Euro / Diese Bußgelder drohen im GartenVon Jennifer Buchholz 24.08.2020, 10:26 Uhr
Xxx
Wespen, Bienen oder Schmetterlinge fangen oder töten In Deutschland stehen zwei Wespenarten unter Naturschutz: die Deutsche Wespe und die Gemeine Wespe. Demnach ist es verboten, die Tiere zu fangen, ihnen Schaden zuzufügen oder sie zu töten. Verstoßen Sie hiergegen, droht ein Bußgeld von bis zu 20.000 Euro. Die Geldbuße wird auch für das grundlose Entfernen eines Wespennests verhängt. Um dies zu verhindern, sollten Sie daher einen Fachmann für das Entfernen beauftragen.
In der Bundesartenschutzverordnung https://de.wikipedia.org/wiki/Anlage_1_ ... %C3%BCgler steht nichts über einen besonderen Schutz der genannten beiden Wespenarten. Wie alle anderen Arten genießen sie lediglich den „Allgemeinen Schutz wild lebender Tiere…: https://dejure.org/gesetze/BNatSchG/39.html .Lediglich die Hornisse ist als „besonders geschützt“ aufgeführt.
InfoDie Kreiselwespen sowie die Kopfhornwespen stehen unter einem besonderen Schutz. Werden diese Tiere gefangen, verletzt oder getötet oder wird ihr Nest entfernt, droht ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro – in Brandenburg bis zu 65.000 Euro.
Der besondere Schutz gilt nicht nur für Wespen sondern unter anderem auch für Hornissen, wilde Bienen, Hummeln und Schmetterlinge. Werden diese Insekten grundlos gefangen, verletzt, getötet oder ihr Nest zerstört, drohen Bußgelder von bis zu 50.000 Euro – in Brandenburg sogar bis zu 65.000 Euro. Eine Ausnahme gilt bei Allergikern, die durch einen Stich oder eine Berührung mit dem Tier in Lebensgefahr geraten würden.
Kreiselwespen sind solitäre Wespen, die Nester in lockerem, offenen Boden (u.a. auf Feldwegen) graben. „Kopfhornwespen“ sollen wohl die „Knopfhorn- oder Keulhornwespen sein. Sie gehören zu den Blattwespen, bilden keine Nester, können nicht einmal stechen. Richtig ist nur, dass sie „besonders geschützt“ sind. Zu den „besonders geschützten“ Hautflüglern gehören alle Bienenarten (auch die zahllosen solitären Arten!) und die Hummeln. Zu den Schmetterlingen gibt es eine sehr große Liste, wobei zwischen „besonders geschützten“ und den noch stärker, „streng geschützten“ Arten differenziert wird. Ähnliche Listen gibt es für Käfer, Heuschrecken, Libellen und andere Gruppen.Trick beugt Stichen vor /Wann Sie Wespennester entfernen dürfen 17.07.2020, 07:09 Uhr | jb, t-online.de, dpa-tmn
Xxx
Nur bestimmte Arten sind aggressiv Zu den an sich harmlosen Wespenarten, die nur aggressiv werden, wenn ihr Nest bedroht wird, gehören die
Feldwespe, die Mittlere Wespe sowie die Sächsische Wespe. Ihre Nester sind laut BUND meistens grau, erreichen Größen von bis zu einem Fußball und hängen frei herab.
„Feldwespen“ (Gattung Polistes) haben nur eine kleine, flache Wabe ohne Hülle. Sie sind in jedem Fall harmlos, stechen nur, wenn man sie z. B. in die Hand nimmt.Winterschlaf oder Tod? / Wespen im Winter: Was geschieht mit ihnen? 30.12.2019, 15:21 Uhr | rk, cch, t-online.de
https://www.t-online.de/heim-garten/gar ... hnen-.htmlZukünftige Königinnen sind die einzigen Wespen im Winter Die Wespenkönigin verströmt Botenstoffe, die sogenannten Pheromone, die dafür sorgen, dass die weiblichen Mitglieder ihres Staates unfruchtbar sind und daher zu Arbeiterinnen werden. Zum Ende ihrer Lebenszeit
lässt die Pheromonproduktion der Königin jedoch nach, sodass die Königin nur noch fruchtbaren Nachwuchs produziert. Aus diesen befruchteten Larven schlüpfen sowohl Drohnen, also männliche Tiere, als auch junge Königinnen.Allenfalls werden wohl EIER befruchtet, nicht Larven. Und aus solchen Eiern > Larven > Puppen können nur weibliche Tiere werden, also Arbeiterinnen bzw. Jungköniginnen. Männchen entstehen bei Hautflüglern aus unbefruchteten Eiern; solche werden bei Wespen auch von Arbeiterinnen gelegt, wenn gegen Ende der Saison die Altkönigin schwächelt oder bereits gestorben ist.–
Ob es sich die Nachrichten-Agenturen nicht leisten können, solche Beiträge mal durch echte Fachleute prüfen zu lassen? Viele derartige Artikel stammen von freien Mitarbeitern, die gegen wohl geringes Honorar zusammentragen, was sie irgendwo finden, Hauptsache es wirkt „interessant“.

Leider ist ja zu befürchten, dass andere Themen nicht besser recherchiert werden.
MfG,
Merkur