Unter diesem Titel veröffentlichte das „Darmstädter Echo“ am 23. Mai 18 einen Artikel über Streitthemen zwischen Nachbarn. Da findet sich auch ein Fall, wo jemand sich über das Quaken von Fröschen im Teich des Nachbarn beklagte. Das Oberlandesgericht Hamm habe dazu befunden, dass die Nachbarn durch „geeignete Maßnahmen“ sicherzustellen haben, dass ihre Nachbarn...nicht unangemessen beeinträchtigt werden….Die Eigentümer der Frösche müssten durch Verringerung der Zahl oder eine völlige Abschaffung für Ruhe sorgen.
Da stellt sich mir die Frage, ob man als Eigentümer eines Gartens mit Teich auch Eigentümer zugewanderter frei lebender Frösche wird? Ist man dann auch Eigentümer der im Garten singenden und brütenden Vögel? Und der da lebenden Ameisen?

Ganz abgesehen davon, man sollte sich über Naturgeräusche nicht so aufregen. Mich hat zu meiner Abiturientenzeit eine Nachtigall im Nachbargarten unterhalten. Sie (besser: er) hat immer nur nach Mitternacht gerade mal zwei Stunden Pause gemacht. Ein Paar leichte Ohrsöpsel können Wunder wirken! - Unsere Frösche haben oft auf niedrig fliegende Passagierjets „geantwortet“. Wir haben herzlich darüber gelacht. Der Fluglärm war eher weniger erfreulich.
Ich meine, wir sollten froh sein um alles, was an Natur noch mit uns in der gemarterten Umwelt leben mag! (Stechmücken etc. nehme ich mal aus; die wird man aber auch nicht los).
Für Gläubige: Die Anweisung „füllet die Erde und machet sie euch untertan“ sollte man nicht missverstehen und die gesamte Natur auf das uns Nützliche und Genehme zurückstutzen wollen.
Für Leute, die sich gerne mit juristischen Querelen befassen:
http://www.justiz.nrw.de/nrwe/lgs/dortm ... 20703.html
Es lag tatsächlich sogar eine Genehmigung für das Abfangen der Frösche vor. Keine Angabe war zu finden, was der Eigentümer des Teiches mit den Fröschen anfangen sollte.
Edit: mit einem Paar weicher Ohrstöpsel für jede/n Belästigte/n hätte man das ganze Theater vermeiden können.
MfG,
Merkur