So... ich wollte nochmal zusammenfassen, was ich von euch und den Behörden zum Thema Waldameisen mitbekommen habe.
Wenn ich irgendwo falsch liege ....bitte verbessert mein Fachwissen
Das Nachzüchten und Auswildern von Gynen und Nestern. Das Ganze ist möglich aber unerwünscht. Warum?
Ich selbst fand nur zwei Argumente für logisch.
A Es gibt genug Waldameisen, es gibt nur zu wenig geeigneten Lebensraum.
Nicht die Beschaffung von Nestern ist ein Problem, sondern die Anzahl der Forstreviere, in denen die Waldameise ungestört überleben kann.
B Die Haftung. Wer haftet für die von privater Hand ausgesetzten Tiere?
Was wenn sich die Ameisen wirklich ausbreiten? In Schrebergärten, Forstbeständen oder gar in private Vorgärten.
Umsiedlungen kosten Geld. Soll die DASW die Verantwortung übernehmen? Oder der Bund?
Auch die meisten Wälder werden bewirtschaftet. Ein Ameisenhügel wird für die meisten ein Hindernis sein.
Im Prinzip müsste der Mensch, der sie augesetzt hat, für die Ameisen haften. Dies ist nicht nachvollziehbar.
Daher sollte es nur Verbänden erlaubt sein, die dies in Absprache mit Bund und Länder planen um sich bei sowas abzusichern.
Die Gesetzeslage In der Tat antworten Behörden auf die Frage, was man zur legalen Haltung der Waldameise braucht, mit diesen Punkten.
Also benötigt man bei EU-Ländern:
- Nachweiß der Zucht oder
- offizielle Fangerlaubnis oder
- Nachweis einer Naturschutzbehörde des Landes, dass diese Tiere dort nicht geschützt sind.
Nur was sind das genau für Dokumente?
In einem Telefonat erklärte mir ein fitter Beamter der Unteren Landschaftsbehörde Folgendes ....
(Ich habe in ca 15 Städten angerufen bevor ich einen wirklich intelligenten Beamten am Telefon hatte *G* )
In Deutschland ist es nicht möglich zu einer Behörde zu gehen und sich schriftlich geben zu lassen, dass ein Überraschungsei wirklich dein Eigentum ist.
Denn es könnte geklaut sein.
Eine Quittung wird als ein Indiz gewertet, für dich ist es aber kein Beweis (es könnte ein anderes Ü-Ei sein).
Sollte das Ei geklaut sein, ist der Gesetzgeber in der Beweispflicht. Dies ist fast unmöglich, wenn man nicht direkt bei dem Diebstahl erwischt wird.
Der Gesetzgeber braucht eindeutige Beweise, dass das Ei geklaut ist ...Videoaufnahmen Zeugen ect .
Bei den Waldameisen kann dieses Gesetz nicht greifen.
Den Behörden wäre es fast immer unmöglich einen Halter oder Händler von Waldameisen zu beweisen, dass diese aus dem Wald kommen.
Daher wurde das Gesetzt komplett gedreht.
Hier ist nun der Halter / Händler in der Beweispflicht.
Dies aber wirklich hieb - und stichfest zu beweisen, ist fast genauso unmöglich wie andersherum es fast unmöglich ist, den Diebstahl des Ü - Ei's zu beweisen.
Es ist nicht ganz unmöglich ......aber ein einfaches Schriftstück von einen Händler oder ausländischen Züchters wird nicht anerkannt.
Es ist kein eindeutiger Beweis.
Um dies zu beweisen sind extremere Mittel erforderlich.
Das fängt bei einer lückenlosen Überwachung der Waldameise an.
Selbst beim Transport könnten diese vertauscht werden. Alleine für den Transport müsste man die Ameise vom Notar versiegeln lassen ect .
Man müsste die Ameise schon lückenlos Filmen oder mit mehreren Zeugen beobachten.
Sollten auch nur eine Lücke von ein paar Sekunden entstehen, könnte der Gesetzgeber behaupten, die Ameisen wurden vertauscht ect .
Es ist nicht mehr zu beweisen, dass es die selbe Ameise ist, die aus z.B. England zugeschickt wurde.
Aber ....der Halter / bzw Händler ist in der Beweispflicht.
Daher ist das Ganze wirklich so gut wie unmöglich.
- Nachweiß der Zucht oder
- offizielle Fangerlaubnis oder
- Nachweis einer Naturschutzbehörde des Landes, dass diese Tiere dort nicht geschützt sind.
Warum werden diese Punkte dann weitergegeben von Behörden? Sie ergeben ja null Sinn.
Auf diese Frage antwortete der Beamte, dass die Punkte von Behörden und Organisationen, die mit den Behörden zusammenarbeiten, gemacht sind.
In diesen Fällen kann eine Behörde die Beweise anerkennen, da oft Bestätigungen ausgestellt werden, die dann wirklich als Beweis gelten.
Einer Privatperson wird es unmöglich sein an solche Papiere zu kommen.
Grauzonen und ihre Auswirkungen .Vom Gesetz her ist nur der Besitz und die Entnahme aus der Natur verboten.
Es ist nicht verboten diese Ameisen nachzuzüchten.
Es ist auch nicht verboten nachgezüchtete Ameisen zu verkaufen.
Wir legen es immer wieder so aus, als wenn der Gesetzgeber nichts gegen das Nachzüchten und den Verkauf hat.
Aber das Gesetz tickt anders.
Diese Gesetze gibt es nicht, denn durch das Verbot der Entnahme und dem Besitz, ist der Gesetzgeber abgesichert und alle weiteren Verbote unnötig.
Doch was passiert wenn es UNS doch gelingt, das erste Verbot duch Grauzonen oder Gesetzeslücken zu umgehen??????
Sobald es irgendjemanden in Deutschland auf legalen Weg gelingen, diese Ameisen zu halten, ist es auch gleichzeitig legal diese zu vermehren und zu verkaufen.
Die Gesetze ständen im Paradox zueinander. Jeder Besitzer könnte durch diese Lücke BEWEISEN, dass er die Art halten darf.
Dadurch würde sich der komplette Ameisenschutz auflösen und der Gesetzgeber wäre wieder in der Beweispflicht.
Die Ameisen hätten nur noch den gleichen Schutz wie das herkömliche Ü-Ei.
Ist das so korrekt
