zur „Gamergate“-Exportlizenz für Ameisen aus Australien (
viewtopic.php?f=31&t=1068&p=13314#p13292 )
Unter dem folgenden Link ist der
Antrag („proposal“) von „
Mr Brendon Cameron of the company Fluyt“ auf Exportlizenz für australische Ameisen nachzulesen:
http://www.environment.gov.au/system/fi ... l-2016.pdfAmeisen,
ausschließlich Königinnen nach dem Hochzeitsflug, sollen auf zwei der Firma gehörenden Flächen von je 4000 acre gesammelt werden (das sind zusammen ca. 32 qkm oder 3200 ha).
Anhang A listet
18 Gattungen auf,
ohne Artangaben. Jede beliebige Art aus diesen zum Teil artenreichen Gattungen soll zum Sammeln und Versand freigegeben werden. Unter den Gattungen sind
Aphaenogaster, Camponotus, Cerapachys, Iridomyrmex, Meranoplus, Monomorium, Myrmecia, Oecophylla, Polyrhachis, Rhytidoponera u. a..
Ich weiß nicht, welche Arten aus diesen Gattungen in Victoria, dem südlichsten Staat Australiens, vorkommen, doch die Gattung
Oecophylla mit der einzigen australischen Art
O. viridis ist dort mit Sicherheit nicht vertreten! (S.O. Shattuck, Australian Ants, 1999).
Aus jeder Gattung und
beliebigen darin enthaltenen Arten werden jährlich insgesamt
maximal 100 Königinnen gesammelt und versandt, zumeist in den wärmeren Monaten von September bis April, je nach Schwarmzeiten. (Da dies missverstanden wurde: Bei 18 Gattungen könnte der Händler insgesamt 1.800 Königinnen exportieren, minus der in Victoria nicht vorhandenen Gattung Oecophylla: Bleiben 1.700 Königinnen).
Wenn die Artzugehörigkeit eines Exemplares dem Antragsteller unbekannt ist, wird er es vor dem Export bestimmen lassen. Die Lizenz durch das austral. Umweltministerium entspricht dem Antrag. Sie kann hier aufgerufen werden:
https://www.legislation.gov.au/Details/ ... 4/DownloadUnter den
Bedingungen der Genehmigung finden sich folgende:
- Nur Exemplare von solchen Arten können exportiert werden, die in einer wiss. Veröffentlichung beschrieben und benannt sind. (Es sollten also keine „Genus sp.“- Tiere gehandelt werden, unter denen sich ja noch unbeschriebene Arten verbergen könnten).
- Zu Beginn dürfen nur Exemplare aus der unter WTO genehmigten
Artenliste exportiert werden.
(Nota bene: Der Antrag umfasst eine Liste von Gattungen und nennt keine einzige Art!). – Zusätzliche Arten und
Familien (sic!) können nur nach vorheriger Genehmigung des Department of the Environment and Energy exportiert werden.
- Exakte
Aufzeichnungen müssen erstellt und aktuell gehalten werden und sie müssen alle für die Berichte notwendigen Informationen umfassen.
- Außer den jährlichen Berichten wird
Fluyt auf Anforderung Berichte zu anderen Terminen erstellen.
- Die Genehmigung gilt für drei Jahre.
Abgesehen von den Unklarheiten bzw. faktischen Fehlern, die ich im obigen Text rot markiert habe, möchte ich bemerken, dass
aus meiner Sicht der australischen Ameisenfauna durch die Entnahme der Tiere im vorgesehenen Umfang
keine Schäden entstehen dürften.
Unberücksichtigt sind eventuelle
Folgen der Importe in den Zielländern. Es ist deren Sache, Importlizenzen zu vergeben (in der EU meines Wissens nicht erforderlich; ein Import in die USA dürfte nicht genehmigt werden).
Bei den Importen ist neben möglichen Schäden durch die importierten Ameisen selbst auch zu berücksichtigen, dass Ameisen (wie andere Tiere und Pflanzen)
Endoparasiten und Krankheitserreger enthalten können, die unter Umständen auf die im Zielland einheimischen Arten überspringen können. Ameisen sind dahingehend kaum untersucht, doch sei an die in australischen
Myrmecia sp. nachgewiesenen Gregarinen (
Mattesia sp.) erinnert:
http://www.ameisenwiki.de/index.php/Mattesia_geminata sowie:
http://www.ameisenwiki.de/index.php/Kra ... on_Ameisen Leider gibt es seit jener Zeit keine weiteren Untersuchungen über Gregarinen, und nur wenige über sonstige Parasiten in Ameisen, was jedoch nicht heißt, dass es solche nicht mehr gibt!
(OT: Unterzeichnet ist die Lizenz von einem
"Paul Murphy, Assistant Secretary, Wildlife Trade and Biosecurity”. Man sollte dabei nicht an Murphy’s law denken!

)
MfG,
Merkur