NIPIAN hat geschrieben:Btw.: Danisch als Diskussiongrundlage einzubringen, ist wie einen Frauenfeind als Gleichstellungsbeauftragten einzusetzen.
Wie kommst du zu dieser Schlussfolgerung? Wieso wird dieser Mann so von dir diskreditiert?
NIPIAN hat geschrieben:Wenn man behauptet, dass es keine gesetzliche Grundlage gibt, ist das bereits eine sehr fragliche "Argumentation". Es ist also nichts anderes als eine Behauptung ohne Nachweis. Also besser: Klappe halten, dann Thema gedanklich differenzieren und erst dann schriftlich argumentieren. Nicht behaupten

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Ich habe einen Nachweis. In dem Link von Herr Danisch siehst du blau unterlegt die Antwort aus dem Bundesjustizministerium. Wenn du die Echtheit dieser Antwort anzweifelst, dann ist es doch an dir, beim Bundesjustizministerium nachzufragen, ob der Inhalt dieser Antwort die Herr Danisch erhalten hat, nicht von einer offiziellen Stelle stammt.
Für mich gibt es keinen Grund die Echtheit dieser Antwort anzuzweifeln. Der Mann ist Buchautor, und wenn er so offensichtlich Unwahrheiten verbreiten würde, dann könnte er den Vertreib seiner Bücher bestimmt schnell vergessen.
Also bitte nachweisen, dass die blau unterlegten Stellen nicht aus dem Bundesjustizministerium stammen. Oder besser noch, selber Klappe halten und nicht behaupten

(als Akademiker pflege ich einen anderen Sprachgebrauch, aber ab und zu wird man sich mal auf das sprachliche Niveau des Gegenüber begeben dürfen).
In dieser Antwort finden sich u.a. folgende Sätze:
Der Einladung zur Mitwirkung an der Task Force sind seitens der Internetanbieter Facebook, Google (für seine Videoplattform YouTube) und Twitter, seitens der zivilgesellschaftlichen Organisationen der eco – Verband der Internetwirtschaft e.V., die Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter (FSM), jugendschutz.net, klicksafe.de, die Amadeu-Antonio-Stiftung (Netz gegen Nazis) sowie der Verein Gesicht zeigen! gefolgt.
---> Mehrere Vereine scheine eine linkspolitische Orientierung zu haben. Das erscheint mir sehr einseitig. Es gibt bestimmt auch Vereine die sich gegen die (menschenfeindliche) Antifa einsetzen, warum wurde davon keiner eingeladen? Auf welcher Grundlage wurden diese zivilgesellschaftlichen Organisationen also ausgewählt?
Die Task Force wurde nicht mit Vertretern von Unternehmen oder Organisationen durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) besetzt. Vielmehr sind die oben genannten Unternehmen und zivilgesellschaftlichen Organisationen der Einladung von Bundesminister Maas zur Mitwirkung an der Task Force gefolgt.
Es sind also eben keine Mitarbeiter des Bundesjustizministerium, die sich direkt mit den Internetanbietern an einen Tisch setzen, sondern die Verantwortung wird auf einige zivilgesellschaftliche Organisationen übertragen. Dies widerspricht Lynns Darstellung:
LynnLectis hat geschrieben:Es ist doch klar, dass die ausübende Strafbehörde zur Strafverfolgung von Volksverhetzung im Internet solche Arbeitseinheiten bilden und sich mit den betroffenen Unternehmen an einen Tisch setzen darf bzw. sogar muss
Die Task Force hat sich von September bis Dezember 2015 zu drei mehrstündigen Arbeitssitzungen getroffen, in denen Standards und Maßnahmen für den nachhaltigen und effektiven Umgang mit Hassbotschaften im Internet und den Ausbau bestehender Kooperationen vereinbart wurden.
---> Daraus folgt, die Maßnahmen und Standards wurden ohne Mitarbeiter des BMJV erarbeitet, da die Task Force nicht mit diesen besetzt ist, sondern lediglich von den zivilgesellschaftlichen Organisationen.
Die Task Force hat daher keine Regeln oder gesetzliche Bestimmungen angewendet.
---> Braucht man nicht kommentieren, spricht für sich selbst.
Thema der Task Force war ganz generell der Umgang mit rechtswidrigen Hassbotschaften im Internet. Die Diskussion war nicht auf rechtsextremistische Inhalte beschränkt.
Danisch' Kommentar dazu:
Und warum wurde dann niemand eingeladen, der sich mit linksextremer, feministischer, islamistischer,… Gewalt und deren Hassbotschaften auskennt?
---> Finde ich sinnvoll und schlüssig argumentiert.
Die in der Task Force vertretenen Unternehmen haben zugesagt, angemessene Maßnahmen gegen Nutzer und Inhalte zu ergreifen, die gegen örtlich geltende Gesetze verstoßen; hierzu zählt, soweit gerechtfertigt, das Entfernen rechtswidriger Inhalte für den Geltungsbereich der betreffenden Rechtsordnung und das Sperren von Nutzerkonten im Falle eines Verstoßes gegen die Nutzungsbedingungen des Unternehmens. Die in der Task Force vertretenen Unternehmen haben zugesagt, rechtswidrige Inhalte unverzüglich nach Inkenntnissetzung zu entfernen; die Mehrzahl der gemeldeten Inhalte soll in weniger als 24 Stunden geprüft und, falls erforderlich, entfernt werden.
----> Ich hatte ja die Holocaust-Leugnung als Beispiel für eine Äußerung gennant, die im Geltungsbereich als rechtswidrig gilt. Das dort nicht nur zensiert, sondern auch ermittelt wird ist klar.
Andere Inhalte werden aber scheinbar nur zensiert, und dies ohne dass eine juristische Prüfung geschweige denn Verfahren durchgeführt wird. Wenn es eine rechtliche Grundlage geben würde, wäre die Strafverflogung in diesen Fällen doch kein Problem, also warum nur zensieren und nicht vor Gericht ziehen?
23. Auf welcher gesetzlichen Grundlage beruht dieses Gremium?
Die Arbeit der Task Force beruht auf keiner speziellen gesetzlichen Grundlage.
---> Da verbleibt wenig Raum für Interpretationen.
Für die Strafverfolgung sind die Strafverfolgungsbehörden der Länder zuständig. Das Verfahren richtet sich nach den Vorschriften der Strafprozessordnung.
---> Wie soll das denn funktionieren? Die Zensoren werden wohl kaum bei jedem Nutzer erst schauen aus welchem Bundesland er kommt, bevor Posts gelöscht werden. Und an wenn soll sich jemand wenden, dessen Posts gelöscht werden?
Von Bekannten von mir wurden bereits Postings gelöscht, und das waren mit Sicherheit keine "Hassbotschaften". Es wird wohl ein Filter angewendet, und schwups sind manche Postings weg.
36. Inwieweit hat das BMJV Kenntnis davon, ob vorbestrafte oder ehemalige Stasi-Mitarbeiter an diesem Gremium beteiligt sind? Wurden die Mitglieder des Gremiums sicherheitsüberprüft? Wurden Interessenkonflikte untersucht und festgestellt?
Entsprechende Prüfungen wurden nicht vorgenommen.
Beruhigend.
Das sind einige Dinge, die ich selbst aus der Antwort des BMJV heraus genommen habe, und kritisch hinterfrage. Hier nochmal der ganze Link, unter dem sich die Antwort des BMJV an Herr Danisch findet, von eben diesem kommentiert:
http://www.danisch.de/blog/2016/03/28/internet-zensur-antwort-aus-dem-bundesjustizministerium/Ich glaube es ist jetzt greifbarer geworden, was genau ich kritisiere. Wenn mich jemand davon überzeugen kann, dass diese Antwort vom BMJV nicht von dieser offiziellen Stelle stammt, so soll er es gerne tun.
Zuletzt geändert von Maddio am Sonntag 5. Juni 2016, 16:17, insgesamt 2-mal geändert.