Vorab:
Ich bin kein Jurist!Aber ich versuche mich immer mal wieder etwas in das Naturschutzrecht einzulesen. Heute habe ich mal über „Verbandsklagerecht“ recherchiert.
Das Problem ist ja, dass die Natur keine natürliche und auch keine juristische Person ist, somit nicht klagen kann.
Man kommt auf den Gedanken, dass Naturschutzverbände (BUND, NaBu, zu Ameisen evtl. die DASW) gegen die missbräuchliche Ausbeutung der Natur klagen könnten. Wenn eine Firma Wald roden möchte um Sand abzubauen, geht so etwas. Dann werden „Ausgleichsflächen“ gefordert.
Aber: Wer wird durch das z. T. massenhafte Einsammeln von Ameisen, Königinnen bzw. Völkern, tatsächlich geschädigt? Im Prinzip die Natur, unser aller „Eigentum“, wenn man so will. Dieses "Gemeingut" kann man, anders als Privateigentum, nicht beliebig zu Geld machen, oder nutzen, bis es verbraucht ist. Umso mehr gilt das Wort "Eigentum verpflichtet", nämlich zu besonders sorgsamem Umgang, mit Rücksicht auf die "Miteigentümer". - Nach dem, was ich dem juristischen Kauderwelsch entnehmen kann, scheint es jedenfalls nicht möglich, die offenkundigen Missstände auf gerichtlichem Wege abzustellen.
Im Falle der Luftverschmutzung (im Moment ja aktuell) verklagt die EU die Staaten, die von der EU festgesetzte Maximalwerte nicht einhalten. Die EU könnte Deutschland verklagen, weil es das BNatSchG nicht durchsetzt. Aber halt: Das ist ja „nur“ nationales, kein EU-Recht!
Ob der Bundesgerichtshof die Bundesländer zur Einhaltung des BNatSchG verurteilen könnte?
Ich komme nicht durch.

Nur der bei Nico Grau zitierte Kommentar „
Ein vernünftiger Grund liegt vor, wenn die betreffende Handlung ... im Rahmen einer Abwägung aus Sicht eines durchschnittlich gebildeten, dem Naturschutz gegenüber aufgeschlossenen Betrachters gerechtfertigt erscheint,...“, den verstehe ich. Es ist aber kein Gesetz, nur ein Kommentar...
Auf jeden Fall habe ich als ein am Naturschutz interessierter Bürger ein sehr ungutes Gefühl, sowohl bei den Massenfängen zum Zweck des gewinnbringenden Verkaufs, als auch bei dem wahllosen Einsammeln durch Einzelpersonen von allem, was nach Ameisenkönigin aussieht, oft ja auch noch mit der Kleinkrämer-Einstellung: „
Was zu viel ist, kann ich doch später verhökern“.
@Reber:
„Wenn Hobby-Entomologen sammeln dürfen oder Lehrer/Schüler "zur Förderung der Artenkenntnis" Tiere für den Unterricht der Natur entnehmen dürfen - sollte es als Ameisenhalter da nicht reichen, z.B. einen öffentlichen Haltungsbericht zu führen, bei dem "Freizeitforscher" mit ihren detaillierten Beobachtungen einen Beitrag zu eben dieser Artenkenntnis leisten?“
Da fürchte ich, dass das etwas Wunschdenken ist: Unter den vielen Haltungsberichten über die Jahre hinweg gab es nur eine verschwindend geringe Zahl, die annähernd wissenschaftlichen Anforderungen Genüge getan hätten. Und die in den Foren veröffentlichten Hbs repräsentieren ja wiederum nur einen verschwindend geringen Teil der tatsächlich gesammelten, gekauften und m. o. w. lang gehaltenen Königinnen oder Völker. Der größte Teil wird doch sang- und klanglos einfach „verbraucht“.
Ich bin jedenfalls gespannt, welche Auslegungen Nico Grau von anderen Naturschutzbehörden bekommen wird. Vielleicht bringt seine Aktion mal etwas Bewegung in die Angelegenheit, vielleicht sogar so, dass auch die oberen Naturschutzbehörden der Länder und das Bundesamt für Naturschutz (BfN) ihren Pflichten nachkommen?
MfG,
Merkur