Weiter möchte ich anmerken, dass es Foren gibt, in denen sich Ameisenhalter austauschen.
Wir sprechen hier von Naturschutz.
Das Sammeln von wild lebenden Ameisen zum Zwecke der Ausübung eines Hobbys ist verboten.
Es gibt keine Möglichkeit, von diesem Verbot eine Ausnahme zu erteilen.
Diese Aussage gilt bundesweit, da das Bundesnaturschutzgesetz diese Regelungen trifft.
Damit ist auch das Sammeln in kleinen Mengen, egal ob für private oder kommerzielle Zwecke, verboten.
Da es verboten ist, die Ameisen zu sammeln, ist in Folge davon auch der Verkauf nicht zulässig.
Emse hat geschrieben:Wenn zutreffend, was könnte das für die Shops bedeuten?
Bitte um Erklärungen, bzw. Meinungen dazu....
LynnLectis hat geschrieben:Wenn die Ameisenshops jetzt schon juristisch gegeneinander vorgehen, obwohl sie sich allesamt selbst auf sehr dünnem Eis bewegen - ungeachtet der Redewendung "wer im Glashaus sitzt, sollte nicht mit Steinen werfen" - würde ich sagen, dass wir erstmal einfach abwarten könnten, bis sie sich vielleicht ganz von selbst erledigen.
Das Sammeln von wild lebenden Ameisen zum Zwecke der Ausübung eines Hobbys ist verboten.
Es gibt keine Möglichkeit, von diesem Verbot eine Ausnahme zu erteilen.
Diese Aussage gilt bundesweit, da das Bundesnaturschutzgesetz diese Regelungen trifft.
Damit ist auch das Sammeln in kleinen Mengen, egal ob für private oder kommerzielle Zwecke, verboten.
Da es verboten ist, die Ameisen zu sammeln, ist in Folge davon auch der Verkauf nicht zulässig.
(...)
Wie geht es nun weiter?
„Was machen die [Halter], wenn es keine einheimischen Arten mehr zu kaufen gibt, deren Haltung möglicherweise sogar strafbar wird oder ist?
Sie kaufen und halten exotische Arten.
Mit anderen Worten, den Ameisenverkauf/Handel wird das nicht ausbremsen.
Der Handel wird sich freuen, könnte er dann doch die teuren exotischen Arten verkaufen.“
[..] Prinzipiell unterliegen alle wildlebenden Tiere dem allgemeinen Artenschutz, welcher u.a. auch eine Naturentnahme „ohne vernünftigen Grund“ verbietet. Die Vermarktung von Tieren oder das Ausüben eines Hobbys ist mit Sicherheit kein vernünftiger Grund für eine Naturentnahme und auch immer genehmigungspflichtig. Zuständig für die Entscheidung in Ihrem Sachverhalt ist die Untere Naturschutzbehörde. Insofern müssten Sie einen ausreichend begründeten und schriftlichen Antrag über den Grund, Art und Umfang Ihres Vorhabens sowie die zu entnehmenden Ameisenarten bei der Unteren Naturschutzbehörde der Stadt Halle (Saale) einreichen. Ich mache jedoch darauf aufmerksam, dass die o.g. Behörde einer Naturentnahme aus kommerziellen Gründen oder für die Ausübung eines Hobbys nicht genehmigen kann und wird. Hierfür liegen die Voraussetzungen einer zu erteilenden Befreiung gemäß § 67 (1) Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG vom 29.07.2009) nach derzeitigem Kenntnisstand nicht vor.
Ihr Einwand, dass bei Durchsetzung des existierenden Verbots eben Ameisen aus dem Ausland eingeführt würden, liest sich fast wie eine erpresserische Drohung: „Wenn mir die Gesellschaft, vertreten durch den Gesetzgeber, mein Hobby verbieten will, mache ich einfach etwas noch Schlimmeres!“
Reber hat geschrieben:Und wer hat angesichts der zu befürchtenden Auswikung auf den Ameisenhandel jetzt noch ernsthaft ein Interesse an der Durchsetztung eines solchen Gesetzes?
Frage antsworld.eu: "Rene ist es wahr das du Leute abmahnst, obwohl du sie kennst oder sie dir gefährlich werden können. ?"
Antwort René Hiersigk: "Ich mahne jemanden ab weil es mein gutes Recht ist und sich jeder an die Gesetze halten muss zumal es mir auch schadet wenn Spass Shops machen was sie wollen.. jeder der gewerblich handelt muss sich klar sein das es kein Kinderspielplatz ist und um die Existenz von Menschen geht." Quelle
.. irgendjemand wird irgendwann klagen..
Emse hat geschrieben:LynnLectis hat geschrieben:Wenn die Ameisenshops jetzt schon juristisch gegeneinander vorgehen, obwohl sie sich allesamt selbst auf sehr dünnem Eis bewegen - ungeachtet der Redewendung "wer im Glashaus sitzt, sollte nicht mit Steinen werfen" - würde ich sagen, dass wir erstmal einfach abwarten könnten, bis sie sich vielleicht ganz von selbst erledigen.
Soll das lustig gemeint sein?![]()
Sorry, aber so einen "Anstrich" sollte das Thema nicht bekommen!
Ihr Einwand, dass bei Durchsetzung des existierenden Verbots eben Ameisen aus dem Ausland eingeführt würden, liest sich fast wie eine erpresserische Drohung: „Wenn mir die Gesellschaft, vertreten durch den Gesetzgeber, mein Hobby verbieten will, mache ich einfach etwas noch Schlimmeres!“
Interessante Interpretierung des Geschschriebenen eines Menschens, der viel für die Natur übrig hat und sich daraus resultierend weitereichende Gedanken macht.
Sorry, es war und ist nicht meine Absicht hier anzuecken.
Weitere Beiträge wird es von mir nicht geben.
Grüße Wolfgang
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